Zusammen mit dem Pfarrer leitet der Kirchengemeinderat die Kirchengemeinde. Er ist ein von der jeweiligen Gemeinde auf fünf Jahre gewähltes Gremium.
In der KGO (Kirchengemeindeordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart) heißt es unter §18 (1): „Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde.“ Das Gremium trifft sich ca einmal im Monat zu einer Sitzung, in der alle wichtigen und aktuellen Angelegenheiten der Kirchengemeinde öffentlich und auch nichtöffentlich besprochen und demokratisch beschlossen werden. Oft werden auch Ausschüsse gebildet und mit Mitgliedern besetzt.

Bild: Christa Carina Kokol
In: Pfarrbriefservice.de